Vermächtnis / Schenkung
Wenn Sie Ihre Angehörigen oder Ihnen nahe stehende Menschen bereits ausreichend versorgt wissen oder keine direkten Erben haben, können Sie auch die Möglichkeit nutzen, eine nachhaltige Hilfe für junge Menschen in Afrika zu schaffen und steps for children mit einem Vermächtnis in Ihrem Testament berücksichtigen oder als Erben einsetzen.

Ein Vermächtnis ist Bestandteil des Testaments. Damit kann man neben den Erben eine bestimmte Geldsumme oder auch Sachwerte einer Organisation zuwenden, die aber damit nicht Erbe wird.
Falls keine Erben, die Ihnen nahe stehen, vorhanden sind, können Sie Ihr gesamtes Erbe einsetzen, um z.B. über steps for children jungen Menschen eine Chance auf einen neuen Anfang zu geben.
Über die Ausgestaltung Ihres Testaments zugunsten der Stiftung steps for children beraten wir Sie gerne, oder Sie wenden sich an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Möchten Sie noch zu Lebzeiten erleben, was aus Ihrer Hilfe wird, so können Sie die besondere Form der Spende, die Schenkung, wählen. Sie können Geldbeträge, Wertpapiere, Aktien, Sachwerte oder Immobilien verschenken.
steps for children ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer befreit. Ihr Vermächtnis, Erbe oder Ihre Schenkung kommt daher im vollen Umfang dem Zweck zugute, den Sie unterstützen möchten.
Gerne setzen wir uns mit Ihnen, Ihrem Anwalt oder Steuerberater zusammen und erörtern die Möglichkeiten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns per E-Mail auf.








