Testamentsspende
Mit Ihrem Nachlass Kindern eine Zukunft schenken
Wie soll das, was ich in meinem Leben aufgebaut habe, in zukünftigen Generationen fortwirken? Das Verfassen eines Testaments bietet Ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt zu entscheiden, wie ihr Lebenswerk auch über die Dauer Ihres Daseins in Ihrem Sinne fortwirkt.
Wenn es sich bei dem Wohle der ärmsten Kinder dieser Welt um eines Ihrer Herzensthemen handelt, können Sie mit einer Nachlassspende einen besonderen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut leisten.
Wir bieten Ihnen gerne alle Informationen, um zu entscheiden, wie und ob Sie steps for children in Ihrem Testament bedenken möchten.
Informationsbroschüre zum Thema Testamentsspende
Mit Ihrem Nachlass Gutes tun? Unsere Informationsbroschüre zur Nachlassspende bietet Ihnen Orientierung, wie Sie das möglich machen können.
Neben Erklärungen, wie ein Testament aufgesetzt und verwahrt werden kann und Beispiel-Testamenten finden Sie auch alle Informationen, um steps for children mit einem Vermächtnis zu bedenken.
Fragen und Antworten zu Ihrer Testamentsspende
Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn Sie Ihren Nachlass anders regeln wollen, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Wenn Sie zum Beispiel Menschen bedenken möchten, mit denen Sie nicht verwandt sind, spezifische Vermögenswerte spezifischen Personen zukommen sollen, oder eine gemeinnützige Organisation mit einem Vermächtnis bedenken möchten.
Erben erhalten nicht nur das Recht, Zugriff auf Ihren Nachlass zu haben, sondern auch die Pflichten, die mit dessen Annahme einhergehen, wie die Verwaltung des Nachlasses oder die Tilgung von Schulden. Mit einem Vermächtnis wird ein bestimmter Vermögenswert übertragen, ohne dass dabei Verpflichtungen für den Vermächtnisnehmer entstehen.
steps for children kann nur mit einem Vermächtnis von Geldwerten bedacht werden. Als kleine Stiftung die relativ geringe Verwaltungsausgaben tätigt können wir den bürokratischen Aufwand der mit einer Erbschaft oder der Verwaltung von vermachten Immobilien einherginge nicht bewältigen. Umso mehr freuen wir uns, dass Ihre Nachlassspende in Form eines Vermächtnisses auf direktestem Wege zu den Kindern geht.
Ein Testament kann sowohl eigenhändig (d. h. selbstständig und ausschließlich handschriftlich) als auch „öffentlich“ (d. h. beglaubigt von einem Notariat oder an dieses diktiert) verfasst werden.
Sowohl das eigenhändige als auch das öffentliche Testament sind rechtswirksam wenn sie korrekt aufgesetzt und formuliert wurden. Durch die Beratung mit einem Notariat können Sie das Risiko minimieren, uneindeutige Formulierungen zu wählen, deren Rechtskräftigkeit im Zweifelsfall angefochten werden kann.
Ein Testament kann an einem sicheren Ort bei Ihnen Zuhause, über den Sie im besten Fall Ihre Angehörigen informieren, verwahrt werden oder beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung gegeben werden. Hierfür entstehen Kosten von 75 Euro für die Verwahrung, zusätzlich werden 15 Euro für die Eintragung ins zentrale Testamentsregister fällig. (Quelle: Bundesministerium für Justiz, 2024)
Sie können steps for children in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis von einem Geldwert Ihrer Wahl bedenken. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
Das Vermächtnis muss deutlich als solches bezeichnet werden
Der volle Name und die Adresse der Stiftung muss genannt werden
Der Betrag/Prozentsatz des Vermächtnisses muss aufgeführt werden
Geben Sie für ein Vermächtnis an die Stiftung steps for children immer folgende Daten an:
Stiftung steps for children
Bramfelder Straße 77
22305 Hamburg
Beispielformulierungen für ein Testament mit einem Vermächtnis an steps for children finden Sie in unserer Informationsbroschüre zur Nachlassspende.
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Wenn Sie Ihr Testament ändern wollen, sollten Sie das veraltete Testament vernichten und es in Ihrem neuen, aktuellsten Testament ausdrücklich widerrufen. Geeignete Formulierungen hierzu finden Sie in den Beispiel-Testamenten unserer Informationsbroschüre.
Informationen zum deutschen Erbrecht finden Sie z. B. im Ratgeber „Erben und Vererben“ des Bundesministerium für Justiz. In komplexen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch ein sachkundiges Notariat oder eine auf Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.
*Wichtiger Hinweis: Die auf dieser Seite aufgeführten Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt. Wir können jedoch keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte dieser Seite übernehmen. Die Inhalte dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung. Sie ersetzen keine erbrechtliche Beratung im Einzelfall, weshalb wir empfehlen, ein sachkundiges Notariat oder eine auf Erbrecht spezialisierte Anwaltskanzlei hinzuzuziehen. Steps for children kann keine Rechtsberatung oder -auskunft bieten.